1. Buchung und Zahlungen
Die Buchung erfolgt schriftlich per Email. Mit der Buchung bieten Sie den verbindlichen Abschluss eines Mietvertrages an. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung seitens Mareike Schlütz (Vermieter) und nach Eingang der Anzahlung wird der Mietvertrag geschlossen. Der Vertrag wird gültig mit der Anzahlung durch Banküberweisung auf das Konto des Vermieters.
Im Anschluss erhält der Gast eine Buchungsbestätigung.
Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn durch Banküberweisung fällig. Sollte die Mietzahlung nicht rechtzeitig erfolgen, hat der Vermieter ein Rücktrittsrecht und kann dem Gast den Zugang zur Ferienunterkunft verweigern.
Der vereinbarte Preis versteht sich als Bruttopreis.
2. Belegung
Die Ferienunterkunft darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl bewohnt und benutzt werden. Die angegebene Personenanzahl schließt auch Kinder, Kleinkinder und Babys ein. Die maximale Belegung ist in der Hausbeschreibung angegeben. Der Vermieter ist berechtigt, Personen die zusätzlich mitgebracht werden, zurückzuweisen. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
3. Kaution
Eine Kaution in Höhe von 300 Euro ist mit der letzten Zahlung fällig. Die Rückzahlung erfolgt maximal 2 Wochen nach Ende des Vertragsverhältnisses durch Banküberweisung durch den Vermieter. Eventuelle Schäden bzw. Aufwandsentschädigung wird in Abzug gebracht.
4. Verbrauchskosten
Die Verbrauchskosten für Strom, Küchengas, Wasser und Abwasser sind inklusive. Eine Ausnahme bildet die Wintersaison (November bis April). Hier wird eine Heizkostenpauschale von 70 Euro pro Woche erhoben. Der Datenverbrauch bei der Nutzung des Internet-Service kann limitiert sein. Fernsehen steht nur über einen eigenen Amazon Account zur Verfügung. Die Nutzung des Pools kann durch Verfügung der Kommune bei Wasserknappheit eingeschränkt sein.
5. Endreinigung
Die Endreinigung wird mit 110 Euro berechnet. Der Gast ist dennoch dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die eigene Reinigung umfasst die Küche in Ordnung zu bringen (inkl. Geschirr und Besteck sowie Pfannen und Töpfe), Fußböden zu fegen bzw. Staub zu saugen sowie das ordentliche Hinterlassen der Sanitäreinrichtungen. Restliche Lebensmittel bitten wir mitzunehmen. Der Grill muss von Rückständen gereinigt werden. Aller Müll einschließlich Glas, Papier etc. muss gemäß der Müllabfuhrtermine entsorgt werden. Wird das Feriendomizil nicht ordnungsgemäß übergeben, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten zu berechnen.
6. Bettwäsche und Handtücher
Die Betten sind bei Ankunft bezogen. Handtücher werden zur Verfügung gestellt (1 Handtuch und 1 Duschtusch pro Person). Ein Wäschewechsel ist auf Anfrage gegen Gebühr möglich.
7. Haustiere
2 Hunde dürfen mitgebracht werden, müssen jedoch bei Buchung angemeldet werden und schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. Betten und Polstermöbel sind ausschließlich zweibeinigen Gästen vorbehalten. Alle „Hinterlassenschaften“ von Hunden sind auch in den Außenbereichen immer zu entfernen. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, eine Pauschale von 50 Euro zu berechnen.
8. Sorgfaltspflicht / Schäden
Dem Gast steht das Recht zu, das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zur vertragsgemäßen Vereinbarung ausschließlich für Ferienzwecke zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, Gegenstände aus dem Haus zu entfernen (auch nicht, wenn diese zurückgebracht werden). Dies gilt auch für Handtücher, Badetücher, Bettwäsche, Möbel und Terrassenmöbel. Für Ausflüge z.B. an den Strand sind eigene Hand- und Badetücher sowie ggfs. Stühle etc. mitzubringen.
Der Gast ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstandenen Schaden sofort anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen. Bei schuldhafter Verursachung von Schäden an der Ferienunterkunft oder am Grundstück verlangt der Vermieter Schadensersatz.
9. Einrichtungen und Aufsichtspflichten
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Einrichtungen wie z. B. Küche, Hauseinrichtung, Pool, Gartenmöbel etc. auf eigene Gefahr und Risiko benutzt werden. Terrassen und Treppen sind nicht immer mit Geländern abgesichert. Kinder müssen auf die Gefahren im und um das Haus herum von den Erziehungsberechtigten hingewiesen und überwacht werden. Das Gelände ist nicht für Rollstühle und Rollatoren geeignet.
10. Ein- und Auszug
Die Ferienunterkunft steht dem Gast am ersten Buchungstag ab 16:00 Uhr zur Anreise zur Verfügung. Eine frühere Anreise ist in der Regel nicht möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor am Haus. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen.
Verlassen Sie bitte das Haus bis 10:00 Uhr am Abreisetag besenrein, entsorgen Sie Ihren Haus-, Glas-, Papier- und Plastikmüll vollständig und reinigen Sie den Grill. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt eine Aufwandsentschädigung zu erheben.
11. Rücktritt und Kündigung durch den Mieter
Sie können jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der schriftliche Rücktritt wird empfohlen. Treten Sie vom Mietvertrag zurück oder treten Sie die Mietzeit nicht an, kann der Vermieter Schadensersatz für die ihm entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei Stornierung des Urlaubs egal in welchem Zeitrahmen ist immer eine Bearbeitungsgebühr bzw. ein Ersatzanspruch fällig. Der Ersatzanspruch wird nachstehend berechnet
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, direkt gegenüber dem Vermieter nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist, als die geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
Im Falle eines Rücktritts ist der Gast berechtigt, nach Maßgaben des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Gast abgeschlossenen Vertrag eintritt.
12. Mängelanzeige/Kündigung
Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst (bzw. über die Kontaktperson vor Ort) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung in angemessener Frist Abhilfe zu schaffen. Eine Anzeige nach Rückkehr aus dem Urlaub ist somit unwirksam.
Das Ferienhaus befindet sich in Alleinlage oberhalb einer Straße und unterhalb eines kleinen Dorfes mit wenigen Einwohnern. Obwohl die allermeiste Zeit Ruhe herrscht, kann es vorkommen, dass die Anwohner in den Oliven arbeiten, Gärten pflegen oder ihr Holz für den Winter vorbereiten. Dies stellt keinerlei Mangel dar. Stromschwankungen und Stromausfälle sind aufgrund von lokalen Gegebenheiten ab und zu möglich. Ebenso kann es vorkommen, dass die Wasserversorgung seitens der Kommune rationiert wird. Diese Einschränkungen stellen keinen Mangel dar.
13. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Ohne Einhaltung einer Frist bei höherer Gewalt und bei zwingenden Gründen, die eine ordentliche Vertragserfüllung nicht gewährleisten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen ohne Abzüge zurücküberwiesen. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
Ohne Einhaltung einer Frist, mit dem Anspruch seitens des Vermieters auf Schadensersatz, wenn sich der Gast vertragswidrig verhält.
14. Haftung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der im Mietvertrag vereinbarten Leistungen. Eine eventuelle Haftung/Erstattung umfasst nur direkten ökonomischen Schaden. Für indirekte ökonomische Schäden (Folgeschäden) oder Schäden nicht-ökonomischer Art (ideeller Schaden) kann der Vermieter nicht verantwortlich gemacht werden. Die vertragliche Haftung des Vermieters ist für jedwede Schäden des Gastes, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
15. Haftungsausschluss
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder der Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Klimaanlage, Internet, usw. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. in Fällen "höherer Gewalt" wie Naturereignisse, Umweltkatastrophen, Krieg, Krisen, Streiks, Epidemien etc. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl, und bei eingebrachten Sachen des Gastes. Dies gilt vor allem auch für Wertgegenstände, die der Gast im Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt. Es obliegt dem Gast in seinem eigenen Interesse hierfür eventuelle Versicherungen abzuschließen. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienobjekt und/oder am Inventar des Ferienobjektes schuldhaft verursacht hat/haben. Sämtliche Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für einen Schaden der weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, noch für einen Schaden der allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen ist. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Der Vertrag kann fristlos vom Vermieter gekündigt werden, wenn der Gast sich vertragswidrig verhält. Der Mietpreis verfällt in diesem Fall.
16. Gerichtsstand und Rechtswahl
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Vermieter findet deutsches Recht Anwendung.
Bei Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist der Gerichtsstand Düsseldorf. Ebenso wird vereinbart, dass Düsseldorf der Gerichtsstand bei Klagen des Vermieters gegen den Gast ist.
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